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  Lohnsteuerkarte für 2010 ist auch im nächsten Jahr gültig

 


Die Lohnsteuerkarte für 2010 ist die letzte Steuerkarte auf farbiger Pappe, die jedem Lohnsteuerpflichtigen zugestellt worden ist. Seit fast 90 Jahren gibt es diese Karte aus farbigem Karton, die nunmehr durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt wird.

Beim Bundeszentralamt für Steuern wird bis zum Jahr 2011 eine Datenbank aufgebaut, die elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) speichert. Das heißt: Arbeitnehmer müssen beim Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte mehr abgeben. Alle Daten, die für die Ermittlung der Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, werden dann dem Arbeitgeber von der Datenbank zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt.

Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer -> Arbeitgeber -> Finanzamt soll dadurch beschleunigt werden, lästiger Papierkram entfallen.


Was ändert sich ab wann?

Die Einführung des elektronischen Verfahrens ändert sich stufenweise. Deshalb wird auch die Lohnsteuerkarte 2010 länger gültig sein als normalerweise: Sie soll auch noch für das Jahr 2011 anwendbar sein. Daher:

  • Arbeitgeber müssen die Lohnsteuerkarte noch ein weiteres Jahr behalten.
  • Arbeitnehmer, die den Arbeitsplatz wechseln, nehmen die Karte wie gehabt mit – auch im Jahre 2011.
  • Die Karte aus Pappe gilt über 2010 hinaus auch im Jahre 2011 und darf daher nicht vernichtet werden.
  • Berufseinsteiger in die Ausbildung sollen o h n e Ersatzbescheinigung nach Steuerklasse I besteuert werden.
  • Für alle Änderungen und Eintragungen ist ab 2011 das Finanzamt zuständig.
  • Ab 2012 wird das Verfahren ELStAM allgemein angewandt.


Wer macht was?

Ab dem Jahr 2012 ist allein die Finanzverwaltung dafür zuständig, dem Arbeitgeber die notwendigen Merkmale für die Besteuerung des Arbeitnehmers zu übermitteln. Alle Daten werden dann beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert.

Sobald jemand eine Arbeitsstelle antritt und lohnsteuerpflichtig ist, fragt der Arbeitgeber beim BZSt nach den notwendigen Daten, um sie dann in das Lohnkonto des Beschäftigten zu übernehmen.
Diese Daten werden auch Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) genannt. Die Beschäftigten müssen nunmehr lediglich beim Beschäftigungsbeginn ihre steuerliche Identifikationsnummer sowie das Geburtsdatum angeben.
Wie geht das mit der Steuererklärung weiter?

Die Abschaffung der Lohnsteuerkarte aus Pappe hat keine Auswirkungen auf die Steuererklärung. Diese ist wie bisher zu machen und beim Finanzamt einzureichen.


  Datum: 14.07.10 13:23 Uhr



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